Eingriffe an Wirbelsäule und Rückenmark bei bösartiger Neubildung oder mit äußerst schweren oder schweren CC oder mit intraop. Monitoring oder Eingr. bei zerebr. Lähmung, Muskeldystrophie, Neuropathie mit äußerst schw. CC, außer bei Para- / Tetraplegie
Erstattung
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